Dienstleistungen

Kreativität und Innovation sind Schlüsselfaktoren für den Erfolg jedes Unternehmens. Sie bilden die Basis für eine nachhaltige Wertschöpfung. Mit Gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Marken und Designs können Sie Ihr Geistiges Eigentum vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte schützen. Als Patentanwälte sind wir Ihre erste Ansprechstelle in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

So helfen wir Ihnen…

Als Neukunde offerieren wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung.

Auf Basis Ihrer Vorgaben erörtern wir in einem persönlichen Gespräch gemeinsam mögliche Lösungsansätze und Vorgehensweisen. Anschliessend unterbreiten wir Ihnen einen Lösungsvorschlag.

Wichtiger Grundsatz: GEHEIMHALTUNG – geben Sie keine Informationen an Dritte weiter!

Recherchen zum Stand der Technik

Eine patentrechtlich zu schützende Erfindung muss gegenüber dem Stand der Technik neu und erfinderisch sein. Es ist deshalb empfehlenswert, sich in einem möglichst frühen Stadium einen Überblick zu verschaffen, wie sich die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik abgrenzen lässt. Nebst den Informationen und Dokumenten, die Sie uns zur Verfügung stellen, können wir bei Bedarf eine Vorabrecherche in Online-Datenbanken durchführen. Dies gilt entsprechend auch bei Markenanmeldungen.

Gerne informieren wir Sie über weitere Recherchemöglichkeiten.

Beurteilung von Verletzungsrisiken

Die Nichtbeachtung von Schutzrechten Dritter kann schwerwiegende Folgen haben. Deshalb ist es fast unerlässlich, sich einen Überblick über solche Schutzrechte zu verschaffen, damit potentielle Verletzungsrisiken rechtzeitig erkannt werden können. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung möglicher Verletzungsrisiken.

Von der Anmeldung bis zur Erteilung

Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg von der Idee bis zur Patenterteilung. Dazu gehören Vorabklärungen, Ausarbeitung von Patent-, Marken- oder Designanmeldungen, Vertretung gegenüber den Ämtern (Schweiz, Europa, International), Organisation und Korrespondenz mit nationalen Vertretern in beliebigen Staaten weltweit, Stellungnahmen zu Rechercheberichten und Prüfbescheiden, Beschaffung von Übersetzungen.

Durchsetzung der Schutzrechte gegenüber Dritten

Wenn Sie der Meinung sind, dass Dritte gegen eines Ihrer Schutzrechte verstossen, prüfen wir den Sachverhalt und zeigen Ihnen mögliche Vorgehensstrategien auf. Falls eine aussergerichtliche Einigung nicht möglich ist, sorgen wir bei Bedarf für die zivilrechtliche Durchsetzung Ihres Schutzrechts.

Verteidigung gegenüber Forderungen Dritter

Wenn Sie von Dritten wegen einer möglichen Schutzrechtsverletzung angegangen oder verklagt werden, schlagen wir Ihnen eine geeignete Vorgehensstrategie vor und sorgen bei Bedarf für die Verteidigung gegenüber zivilrechtlichen Forderungen Dritter.

Gebühren und Fristen

Gegenüber den Ämtern sind zur Aufrechterhaltung von Schutzrechten regelmässig Erneuerungs- oder Verlängerungsgebühren zu entrichten. Wir erinnern Sie rechtzeitig an die Fälligkeiten zur Entrichtung solcher Gebühren und sorgen mit Ihrem Einverständnis für die fristgerechte Bezahlung dieser Gebühren.